Erklärungen
Energieberatung/Energieberater ist bisher kein geschützter Begriff.
Viele bieten diese Leistung an, ohne eine genaue Definition der Leistung und der dazu passenden Ausbildung. Deshalb sollte man sich bei der Auswahl des Energieberaters vorher immer über seine Qualifikation und Erfahrungen erkundigen.
Sie können Energieberater für die Leistungen rund um Gebäude in diversen Listen im Internet finden. In die meisten Listen können sich Personen als Energieberater eintragen lassen, ohne eine Qualifikation nachweisen zu müssen. Oft sind in den Listen auch Personen oder Firmen gelistet, die gewerbliche Ziele verfolgen und damit keine unabhängige Beratung anbieten können.
Nur eine Liste bietet Ihnen als Kunden bisher die Gewähr, dass die dort gelisteten Berater über Mindeststandards in der Ausbildung verfügen und unabhängige Beratungsleistungen anbieten. Diese Liste wurde in der Vergangenheit durch die Bafa geführt. Im Jahr 2012 wurde die Liste dann durch die dena übernommen. Die dena wurde unter anderem durch die Bundesrepublik Deutschland und die KfW Bankengruppe gegründet.
Manche werben auch mit der Bemerkung, dass sie zertifizierte KfW Energieberater sind. So eine Zertifizierung existiert nicht. Die KfW Bank stellt keine Zertifikate aus. Für KMU (Klein und Mittelständische Unternehmen) gibt es eine besondere Liste der KfW Bank, wo Berater nach mehrfachen erfolgreichen Beratungen eingetragen werden. Diese Liste und Beratungstätigkeit ist aber nur für KMU zuständig.
Das Ingenieurbüro Karl F. Werner ist mit den beiden Standorten Aumühle und Ibbenbüren in der dena Liste der Energie-Effizienz-Experten eingetragen und als Berater für das Modul 2 „Sanierungskonzepte und Neubauberatung für Nichtwohngebäude“ für Kommunen bei der Bafa anerkannt.
Beratung
Energieberatungen müssen für ein Gebäude immer im Zusammenhang aller Gebäudeteile und technischen Anlagen gesehen und beurteilt werden. Nur ein bestimmtes Bauteil zu sehen, wie z.B. nur die Fenster, kann zu bauphysikalischen Problemen führen. Oder, wenn mehrer Maßnahmen durchgeführt werden sollen, ist die Reihenfolge unter Umständen sehr wichtig. Bei der Erneuerung von Heizungsanlagen ist es erforderlich über die Heizlast und Auslegung der vorhandenen Heizkörper nachzudenken, oder diese sogar neu zu berechnen.
Wenn Dämmmaßnahmen durchgeführt werden, muss beurteilt werden, ob der neue Aufbau der Wand, Decke oder des Daches den notwendigen bauphysikalischen Grundsätzen entspricht.
Durch eine Gesamtbetrachtung eines Gebäudes kann ein Fachmann erkennen, ob mit geringem Mehraufwand evtl. Fördergelder in Anspruch genommen werden können, oder ob eine nächste bessere Förderstufe machbar ist.
Grundsätzlich ist eine Energieberatung in älteren Wohngebäuden und Verwaltungs- und Gewerbegebäuden sinnvoll.
In der Energieberatung bieten wir Ihnen folgende Leistungen an:
Beratung für Energiesparmaßnahmen
Wir beraten Sie bei allen Themen der Energieeinsparung an und in Wohngebäuden und Nicht-Wohngebäuden sowie für gebäudetechnische Geräte und Anlagen.
Vor-Ort-Beratung
Wir beraten und erstellen für Sie die BAFA anerkannte und geförderte Energie-Vor-Ort-Beratung. Siehe unter Förderungen.
Energetische Gebäudeberechnungen
Wir führen energetische Berechnungen durch. Dazu gehören
- Berechnungen von Wohngebäuden nach DIN 4108-6 und 4701-10, sowie DIN V 18599
- Berechnungen von Nichtwohngebäuden nach DIN V 18599
- Heizlastberechnungen
- Kühllastberechnungen
- klimatische Gebäudesimulation
- Berechnungen von Lüftungskonzepten für Wohngebäude nach DIN 1946 Teil 6
- Auslegung von solarthermischen Anlagen
- Auslegung von photovoltaik Anlagen
Energieausweise für Wohngebäude
Wir erstellen für Sie Energieausweise auf Basis des Verbrauches oder Bedarfs, je nach Grundlagen der EnEV und Ihren Erfordernissen. Siehe Energieausweise.
Energieausweise für Nichtwohngebäude
Wir erstellen für jegliche Nichtwohngebäude die erforderlichen Energieausweise auf Basis des Verbrauches oder nach DIN 18599. Siehe Energieausweise.
KfW-Anträge
Wir erstellen und beraten Sie bei den KfW Anträgen 153, 151/152 sowie 141, 430 und 431. Siehe Förderungen.
Energieausweise
Energieausweise sind ein nützliches Instrument um die energetische Qualität eines Gebäudes in einem ersten Schritt zu beurteilen.
Die gesetzliche Grundlage für die Energieausweise bildet die EnEV 2014/2016 (Energieeinsparverordnung 2014/2016). Hier ist genau beschrieben, welche Gebäude einen Energieausweis benötigen, welcher Energieausweis es sein muss und wer Austellungsberechtigt ist.
In der noch gültigen Fassung der EnEV 2014/2016 muss einem Mieter oder Hauskäufer der Energieausweis unaufgefordert vorgelegt werden.
Es werden zwei Arten von Energieausweisen angeboten. Der Verbrauchsausweis und der Bedarfsausweis. Im Lexikon Energie finden Sie genauere Erläuterungen zu den beiden Ausweisarten. Hier soll nur noch mal kurz erwähnt werden, dass der Verbrauchsausweis in seiner Aussagekraft nicht besonders gut ist, da er sehr vom Nutzerverhalten abhängt. genauer ist hier der Bedrafsausweis, der aufgrund einer energetischen Berechnung des Gebäudes erstellt wird.
Die Energieausweise sind offizielle Dokumente. Werden die Ausweise wissentlich falsch ausgestellt um ein Haus oder eine Wohnung positiver darzustellen, können Bußgelder verhängt oder Regressansprüche geltend gemacht werden.
Energetische Berechnungen
Wir bieten folgende Berechnungen von Wohn- und Nichtwohngebäuden an:
Berechnungen Wohngebäude nach DIN 4108-6 und 4701-10
Das ist die bisher übliche energetische Berechnung von Wohngebäuden. Sie dient als Grundlage für die Berechnungen von Bedarfsenergieausweisen und BAFA Vor-Ort Beratungen.
Berechnung von Wohn- und Nichtwohngebäuden nach DIN V 18599
Diese Berechnungsart ist für Nichtwohngebäude vorgeschrieben und kann auf Wunsch auch bei Wohngebäuden angewendet werden. Die Berechnung nach DIN V 18599 ist genauer, da hier besonders die internen Einflüsse von Anlagen und Beleuchtung und die Zusammenhänge von beheizten, schwach beheizten und nicht beheizten Bereichen genauer berücksichtigt werden.
Heizlastberechnungen
Für neue Gebäude muss eine Heizlastberechnung durchgeführt werden um die Auslegung der Heizungsanlage und der Heizungsverteilung (Heizkörper, Fußbodenheizung usw.) festzulegen. In Bestandsgebäuden kann eine Heizlastberechnung sehr sinnvoll sein, da aus unserer Erfahrung vorhandene Heizungsanlagen zu groß dimensioniert sind und das meistens beim Tausch von Heizungsanlagen nicht berücksichtigt wird.
Kühllastberechnungen
Gebäudesimulation
Lüftungsberechnungen für Wohngebäude nach DIN 1946-6
Auslegung von solarthermischen Anlagen
Auslegung von Photovoltaikanlagen
Förderung
Nichtwohngebäude
Für die Förderung von Nichtwohngebäuden gelten andere Anforderungen als für Wohngebäude. Hier haben die KfW Bank und die Bafa eigene Förderprogramme aufgelegt. Die Beratung sollten nur durch speziell ausgebildete Energieberater ausgeführt werden, die Seitens der Dena und Bafa dafür anerkannt sind.
Föderungen/Zuschüsse der Bafa
Die Bafa fördert mit Zuschüssen Energieberatung für KMUs.
Kommunen können eine spezielle Förderung für Energieberatungen ihrer Gebäude erhalten.
Da die Förderungen immer wieder verändert werden, schauen Sie bitte über diesen Link direkt bei der Bafa nach.
Es gibt zudem noch weiter Zuschussprogramme im Bereich Heizen mit eneuerbare Energien, Nutzung von Energiemanagementsystemen, Optimierung von Klima- und Kälteanlagen, Nutzung von Kraft-Wärme-Kopplung und die Nutzung von Querschnittstechnologien (elektrische Motoren und Antriebe, Pumpen, Ventilatoren zur Wärmerückgewinnung in RLT Anlagen und Durckluftanlagen). Für diese Förderprogramme ist kein Energieberater notwendig.
Föderungen/Zuschüsse der KfW Bankengruppe
Von der KfW Bank stehen folgende Kredit Förderprogramme zur Verfügung. Programm 276 für Neubau. Programm 277 für Sanierung zu einem Effizienzhaus. Programm 278 für energetische Einzelmaßnahmen am Gebäude. Da die Förderungen immer wieder verändert werden, schauen Sie bitte über diesen Link direkt bei der KfW Bank nach.
wohngebäude
Für energetische Maßnahmen an Gebäuden können unterschiedliche Förderungen und Zuschüsse von Eigentümern beantragt werden. Welche Förderungen am Ende genau passen oder möglich sind, sollte immer in einem Gespräch zwischen Eigentümer und Energieberater erörtert werden. Bei Förderungen der KfW sind Beratungsgespräche zwingend erforderlich und nur ein zugelassener Energieberater kann die notwendigen Anträge ausfüllen und unterschreiben.
Föderungen/Zuschüsse der Bafa
Die Bafa fördert mit Zuschüssen im Wohnungsbau das Heizen mit erneuerbaren Energien. Dazu gehört größere Solarthermieanlagen, Biomasseheizungen und Wärmepumpensystemen. Da die Förderungen immer wieder verändert werden, schauen Sie bitte über diesen Link direkt bei der Bafa nach.
Für die Beantragung ist kein Energieberater notwendig.
Föderungen/Zuschüsse der KfW Bankengruppe
Von der KfW Bank stehen folgende Kredit Förderprogramme zur Verfügung. Programm 153 für Neubau. Programm 151 für Sanierung zu einem Effizienzhaus. Programm 152 für energetische Einzelmaßnahmen am Gebäude. Programm 167 Umstellung der Heizungsanlage auf erneuerbare Energien. Als Zuschussprogramme gibt es das Programm 430 energetische Einzelmaßnahmen. Für alle oben genannten Programme ist ein zugelassener Energieberater notwendig.
Wenn ein Energieberater für die oben genannten Programme eine rechnungssummer von mehr als 600 Euro Brutto in rechnung stellt, dann kann diese Leistung bei entsprechendem Umfang durch das Programm 431 mit einem Zuschuss von 50 % der Rechnungssumme, maximal 4.000 Euro gefördert werden.
Zudem gibt es noch die Kreditprogramme 159 Altersgerechter Umbau oder als Zuschuss das Programm 455. Das Kreditprogramm 274 für Photovoltaikanlagen und 275 für Stromspeicher für Photovoltaikanlagen. Für diese porgramm ist kein Energieberater notwendig.
Da die Förderungen immer wieder verändert werden, schauen Sie bitte über diesen Link direkt bei der KfW Bank nach.
Förderungen/Zuschüsse von Landesbanken
Wenn Sie Förderungen Ihrer zuständigen Landesbank in Anspruch nehmen möchten erkundigen Sie sich bitt direkt bei der Landesbank, ob Förderungen bestehen und welche Bedingungen vorgegeben sind.
Weitere Förderungen
Es kann vorkommen, das Hersteller im Zuge neuer Produkte oder Techniken diese auch gezielt fördern. Hier kann man z.B. den Anlagenbauer ansprechen, ob zum Zeitpunkt der Beauftragung so eine Förderung zur Verfügung steht.
Lexikon Energie
Das Verhältnis der errechneten wärmeübertragenden Umfassungsfläche A bezogen auf das beheizte Gebäudevolumen Ve ist eine Aussage zur Kompaktheit des Gebäudes. Auf Grund dieser Bezugsgröße werden für Gebäude durch die EnEV zulässige Höchstwerte für den Jahres-Primärenergiebedarf und den Transmissionswärmeverlust vorgegeben.
Die Anlagenverluste umfassen die Verluste einer Heizung bei der Erzeugung (Abgasverlust), evtl. durch Speicherung (Abgabe von Wärme durch Strahlung), Verteilung (Leitungsverlust durch ungedämmte bzw. schlecht gedämmte Leitungen und Verluste durch mangelnde Regelung bei der Wärmeerzeugung.
Je nach Heizkessel und Brennerbauart entstehen Auskühlverluste mit dem Kaminzug oder Strahlungsverluste durch die heißen Bauteile während der Brenner nicht im Heizbetrieb, sondern im Standby-Betrieb arbeitet.
Der Blower-Door Test ist eine Messung zur Feststellung der Luftdichtigkeit von Gebäuden. Dazu werden alle bekannten Öffnungen eines Gebäudes (Fenster, Türen, Luftabzugsanlagen, Lüftungsanlagen usw.) zugesperrt und abgedichtet. In einer der Gebäudeöffnungen, meistens eine Tür oder ein Fenster wird ein Rahmen mit einem Ventilator eingeklemmt. Mit diesem Ventilator wird in einer ersten Messung ein definierter Überdruck und in einer zweiten Messung ein definierter Unterdruck erzeugt. Durch Messgeräte kann nun festgestellt werden ob dieser Druck eine vorgegebene Zeit aufrechterhalten wird. Bei einer nicht zulässigen Druckveränderung werden dann z.B. mittels Rauchröhrchen die für die Druckveränderung verantwortlichen Leckagen (Undichtigkeiten) gesucht und genau gekennzeichnet.
Der Brennwert umfasst die gesamte abgegebene Wärmemenge die bei Verbrennung eines Brennstoffes frei wird. Diese freigesetzte Wärmemenge schließt die Verdampfungswärme des Wassers ein. Die Höhe der Verdampfungswärme ist brennstoffspezifisch und hängt von der Anzahl der chemisch gebundenen Wasserstoffatome ab. Nutzbar ist die im Wasserdampf versteckte Wärme nur mit einem Brennwertheizgerät. Bei fossilen Brennstoffen unterscheidet man zwischen dem Heizwert und dem Brennwert, der auch „oberer Heizwert“ genannt wird. Da in der Heizungstechnik der Wirkungsgrad auf den Heizwert (unterer Heizwert) bezogen und dieser gleich 100 % gesetzt wird, ist bei der Angabe des Wirkungsgrades von Brennwertheizgeräten ein Wirkungsgrad über 100 % möglich.
Mit einem nachgeschaltetem Wärmetauscher im Abgaszug des Heizkessels entzieht ein Brennwertkessel dem wasserdampfhaltigen Abgas durch Kondensation die Wärme, die sich noch in den bis zu 270 Grad heißen Abgasen befindet. Dadurch wird über den Heizwert eines Brennstoffes hinausgehende Energie genutzt und die Abgase auf niedrige Temperaturen gebracht. Diese Technik stellt besondere Ansprüche an den Schornstein. Bei großen Kesselleistungen ist eine Neutralisation des anfallenden Kondensats erforderlich.
Seit August 2009 ist die DIN EN 16001 Energiemanagementsysteme in Kraft getreten. Ziel der DIN ist es, beim Aufbau von Systemen und Prozessen zur Verbesserung der Energieeffizienz zu unterstützen. Die DIN beschreibt die Anforderungen an ein Energiemanagementsystem. Sie entspricht der Struktur der DIN ISO 14001 (Umweltmanagementsysteme).
Die DIN V 18599 befasst sich mit der Berechnung des Nutz-, End- und Primärenergiebedarfs für Heizung, Kühlung, Lüftung, Trinkwarmwasser und Beleuchtung (Energiebilanz) von Gebäuden.
Die DIN V 18599 besteht aus 10 Teilen:
- Teil 1: Allgemeine Bilanzierungsverfahren, Begriffe, Zonierung und Bewertung der Energieträger
- Teil 2: Nutzenergiebedarf für Heizen und Kühlen von Gebäudezonen
- Teil 3: Nutzenergiebedarf für die energetische Luftaufbereitung
- Teil 4: Nutz- und Endenergiebedarf für Beleuchtung
- Teil 5: Endenergiebedarf von Heizsystemen
- Teil 6: Endenergiebedarf von Wohnungslüftungsanlagen und Luftheizungsanlagen für den Wohnungsbau
- Teil 7: Endenergiebedarf von Raumlufttechnik- und Klimakältesystemen für den Nichtwohnungsbau
- Teil 8: Nutz- und Endenergiebedarf von Warmwasserbereitungsanlagen
- Teil 9: End- und Primärenergiebedarf von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen
- Teil 10: Nutzungsrandbedingungen, Klimadaten
- Teil 11: Gebäudeautomation
- Beiblatt 1: Bedarfs-/Verbrauchsabgleich
Bisher wurde die DIN V 18599 nur bei Nichtwohngebäuden angewendet. Mit der Novellierung der EnEV 2009 kann sie auch bei Wohngebäuden angewendet werden. Die Berechnung nach der DIN V 18599 ist genauer als die bisherigen Verfahren.
Die Endenergie ist die Energie in der Form, wie sie beim Konsumenten ankommt, also z.B. Heizöl oder Holzpellets. Aus der Primärenergie wird durch Aufbereitung die Endenergie. So wird z.B. aus dem Rohöl in der Raffinerie das Heizöl Extraleicht. Je nach Verfahren kann aus der im Rohstoff enthaltenen Primärenergie unterschiedlich viel Endenergie „erzeugt“ werden. Die Umwandlung hat also einen Wirkungsgrad. Umwandlungsverluste sind nicht zu vermeiden.
Die Energiekette: Primärenergie – Endenergie – Nutzenergie
Der Energieausweis soll einem Mieter oder Käufer Auskunft geben über die energetische Qualität des Gebäudes. Es gibt zwei unterschiedliche Ausweise (Verbrauchsausweis udn Bedarfsausweis). Grundsätzlich hat der Bedarfsausweis die größere Aussagekraft über die energetische Qualität des Gebäudes, da er nicht abhängig vom Nutzerverhalten ist.
Wohngebäude
Energieausweis nach Verbrauch (Verbrauchsausweis)
Dieser Ausweis wird auf Grundlage des Verbrauchs von mindestens 3 aufeinanderfolgenden kompletten Heizperioden ausgestellt. Der Verbrauchsausweis darf nur noch für Gebäude mit mehr als 5 Wohneinheiten oder bei Wohngebäuden mit weniger als 5 Wohneinheiten, die nach der Wärmeschutzverordnung vom 01.11.1977 errichtet oder saniert wurden, ausgestellt werden.
Energieausweis nach Bedarf (Bedarfsausweis)
Der Bedarfsausweis wird auf der Grundlage der Bausubstanz und der Anlagentechnik errechnet. Der Bedarfsausweis ist gefordert seit dem 01.10.2008:
- für alle Gebäude deren Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde
- für alle Neubauten ab dem Jahr 2002
- darf auch ausgestellt werden für die Gebäude deren Bauantrag nach dem 01.11.1977 gestellt wurde
Nichtwohngebäude
Auch hier können beide Ausweisformen ausgestellt werden. Seit dem 01.07.2009 ist der Energieausweis Pflicht. Es besteht die Wahl zwischen dem Bedarfsausweis und dem Verbrauchsausweis.
Öffentliche Gebäude mit mehr als 1.000 m² Nettogrundfläche müssen den Ausweis öffentlich sichtbar aushängen.
Wichtig!
Der Energieausweis ist ein amtliches Dokument und gilt 10 Jahre. Falsche Angaben im Energieausweis können mit Bußgeldern bestraft werden. Es ist darauf zu achten, das der Energieausweis korrekt ausgestellt wird, damit nicht im nachhinein Ansprüche durch Mieter oder Käufer wegen falscher Angaben im Ausweis gestellt werden können.x
Die Berufsbezeichnung Energieberater ist nicht geschützt. Demnach kann sich jeder mit dieser Berufsbezeichnung „schmücken“. Kunden sollten aber vor einer Beauftragung nach der Qualifikation des Energieberaters fragen. Da bei der Energieberatung nicht nur eine technische Fachrichtung behandelt werden muss, sondern viele Bereiche (Rohbau, Dach, Fenster, Heizung, Sanitär, Lüftungstechnik und Elektrotechnik) eines Gebäudes angesprochen werden, sollte der Energieberater neben einer qualifizierten Ausbildung auch weitreichende Berufserfahrung mitbringen. Die Qualifikation kann entweder durch ein Studium im Bausektor oder durch eine mehrmonatige Ausbildung bei Architekten- und Ingenieurskammern oder Handwerkskammern erworben werden. Fragen Sie nach der Berufserfahrung des Energieberaters und entscheiden Sie dann, ob es der richtige Partner für Ihre Aufgabe ist.
Die Energiekennzahl ist der gebräuchlichste Vergleichswert, um die thermische Qualität der Gebäudehülle zu beschreiben. Sie sagt aus, wie viel Energie sie pro Quadratmeter Fläche im Jahr benötigen und wird in kWh/m²a angegeben. Diese Kennzahl kann leicht in Euro/m² umgerechnet werden, wenn man den Preis einer kWh kennt. Die Energiekennzahl wird von der Gebäudehülle bestimmt.
Es gibt aber nicht nur eine Energiekennzahl!
Es kommt immer darauf an, welche Energie und welche Fläche man einsetzt: Der Energiebedarf kann für den tatsächlichen Standort oder für standardisierte Klimadaten errechnet werden. Außerdem kann der Nutzenergiebedarf (Heizwärmebedarf) oder der Endenergiebedarf eingesetzt werden. Als Fläche wird meistens die Bruttogeschoßfläche verwendet.
Den Energiebedarf deckt der Mensch aus natürlich vorkommenden Energiequellen. Entweder nutzt er sie in ihrer ursprünglichen Form (Primärenergie) oder nach einer Umwandlung (Sekundärenergie).
Primärenergien sind die natürlichen Kohle-, Erdöl- und Erdgasvorkommen, Uran, Wasserkraft, Sonnenstrahlung, Windkraft, Erdwärme, Gezeitenenergie und Biomasse. Sekundärernergien sind z.B. Strom, Fernwärme, Heizöl usw., d.h. Sekundärenergien werden aus einer Umwandlung von Proimärenergien oder anderen Sekundärenergien gewonnen. Weitere Sekundärenergien sind z.B. auch Kohlebriketts, Kraftstoffe, Biogase und Erdgas (in aufbereiteter Form).
Die vom Verbraucher bezogene Energie wird als Endenergie bezeichnet, so z.B. das Heizöl im Tank oder der Strom, der aus der Steckdose entnommen werden kann.
Die Nutzenergie wiederum ist jene Energie, die nach der Umwandlung beim Verbraucher zur Verfügung steht, z.B. in Form von warmem Wasser oder mechanischer Energie. Sie wird für die Bereitstellung der vom Verbraucher eigentlich gewünschten Energiedienstleistung benötigt. Die Energiedienstleistung entsteht letztlich durch die Kombination von Nutzenergie, Energiewandler (Gerät) und dem Verbraucherverhalten.
Bevor hier versucht wird, alle Fragen rund um die EnEV (Energieeinsparverordnung) zu beantworten, was allein schon mehrere Seiten beanspruchen würde, schauen Sie auf die Seite EnEV-Online. Dort werden alle Fragen zur aktuellen EnEV 2014/2016 und zu älteren Versionen der EnEV ausführlich beantwortet.
Eneuerbare Energien nutzen natürlich vorkommende Energiequellen oder nachwachsende Rohstoffe, die der Energieherstellung dienen. Zu den erneuerbaren Energien (regenerative Energien) gehören im wesentlichen die Umweltwärme (wird gewonnen mit Wärmepumpen), Sonnenenergie (wird gewonnen mit Solarkollektoren), Geothermie (Erdwärme aus tiefen Erdschichten), Wasserkraft (wird umgesetzt mit Wasserkraftwerken), Wellenenergie (wird ähnlich der Wasserkraftwerke umgesetzt), Biomasse (wird umgesetzt mit Pelletkessel, Biogasanlagen usw.).
Die Gebäudenutzfläche beschreibt die im beheizten Gebäudevolumen zur Verfügung stehende nutzbare Fläche. Sie wird aus dem beheizten Gebäudevolumen unter Berücksichtigung einer üblichen Raumhöhe im Wohnungsbau abzüglich der von Innen- und Außenbauteilen beanspruchten Fläche aufgrund einer Vorgabe in der Energieeinsparverordnung (Faktor von 0,32) ermittelt. Sie ist in der Regel größer als die Wohnfläche, da z.B. auch indirekt beheizte Flure und Treppenhäuser einbezogen werden.
Das Institut Wohnen und Umwelt GmbH hat eine für Deustchland typischer Gebäudetypologie für Wohngebäude erstellt. In dieser Aufstellung wurden Wohngebäude in Gebäudetypologieklassen nach Baujahren eingeteilt. Anhand von Messungen und Berechnungen wurden den Gebäudeklassen ein durchschnittlicher Energiebedarf zugeteilt. Es werden Angaben zum Primärenergiebedarf, Endenergiebedarf und Heizwärmebedarf gemacht. Sie finden hier eine Zusammenfassung der Ergebnisse.
Das beheizte Gebäudevolumen ist das an Hand von Außenmaßen ermittelte, von der wärmeübertragenden Umfassungs- oder Hüllfläche eines Gebäudes umschlossene Volumen. Dieses Volumen schließt mindestens alle Räume eines Gebäudes ein, die direkt oder indirekt durch Raumverbund bestimmungsgemäß beheizt werden. Es kann deshalb das gesamte Gebäude oder aber nur die entsprechenden beheizten Bereiche einbeziehen.
Wenn Häuser oder Gebäude nach ihrem Energiebedarf klassifiziert werden, gilt als Parameter der Jahres-Heizwärmebedarf. Nicht eingeschlossen ist der Energiebedarf für Warmwasser, Haustechnik und auch, obwohl dies mit dem Heizwärmebedarf in enger Beziehung steht, der Bedarf von Klimaanlagen zur Kühlung im Sommer.
Der Jahres-Heizwärmebedarf ist diejenige Energiemenge, welche das Heizsystem für die Gesamtheit der beheizten Räume in einem Jahr bereitzustellen hat. Er wird ausgedrückt in der Formel „kWh/m²a“ (Kilowattstunde pro Quadratmeter und Jahr). Hierbei ist zu berücksichtigen, dass nicht die gesamte Fläche des Hauses, sondern nur die Grundfläche der beheizten Räume (nicht z.B. die Kellerräume) angesetzt werden muss.
Im Einzelnen setzt sich der Heizwärmebedarf zusammen aus dem Transmissionswärmebedarf (der Wärme, die durch Außenwände, Fenster und Dach verloren geht) und dem Lüftungswärmebedarf. Abgezogen werden davon interne Wärmegewinne (z.B. Körperwärme, Gerätewärme) und passive solare Wärmegewinne (z.B. Sonneneinstrahlung durch Fenster).
Der Heizwert ist die von einem Brennstoff abgegebene Wärmemenge (fühlbare Wärme) ohne Berücksichtigung der Verdampfungswärme des Wassers (Wasserdampf entsteht bei jeder Verbrennung). Er wird daher auch „unterer Heizwert“ genannt. Die Angabe des Heizwertes in kWh (Kilowattstunden) pro Mengeneinheit Brennstoff ist in der Heiztechnik üblich. Der Kesselwirkungsgrad wird auf den unteren Heizwert bezogen. Genauer wäre der Bezug auf den oberen Heizwert, den Brennwert.
Für die Verteilung der Heizungswärme werden unterschiedliche Rohrverteilersysteme eingesetzt.
Einrohrsystem
Zweirohrsystem
Tichelmannsystem
Unter dem hydraulischen Abgleich versteht man die Einstellung aller Heizflächen (Heizkörper oder Fußboden-, Decken- oder Wandheizungen) dass sie mit der benötigten Wärmemenge versorgt werden um eine gleichmäßige Wärmeverteilung im gesamtgen System zu gewährleisten. Auch Trinkwasser- und und Kühlsystemen werden hydraulisch abgeglichen.
Um den Hydraulischen Abgleich durchführen zu können, müssen entweder vor den Heizflächen oder in Verteilsträngen voreinstellbare Ventile oder Strangdifferenzdruckregler eingebaut werden. Die Einstellung der Ventile oder Regler erfolgt nach den Vorgaben einer Berechnung. Es wird im Ein- und Zweifamilienhaus teils auch nach Tabellen eine Einstellung vorgenommen. Diese Methode ist nicht besonders genau und nur als „Notlösung“ zu empfehlen.
Durch den hydraulischen Abgleich erreicht man eine gleichmäßige Verteilung der Wärmemengen, es sind geringere Pumpenleistungen notwendig, die Heizungsanlage kann mit geringeren Temperaturen gefahren werden, mögliche Durchflussgeräusche werden verringert oder ganz vermieden.
Neben den externen Wärmegewinnen, wie Heizungswärme und solarer Wärmestrahlung sind für eine vollständige Wärmebilanz die internen Wärmegewinne erforderlich. Als interne Wärmegewinne bezeichnet man Wärmeabgabe durch Personen, elektrisches Licht, Elektrogeräte, Lüftungsanlage usw. Es werden nur die notwendigen, für den Betrieb des Gebäudes erforderlichen Wärmequellen in der Bilanz berücksichtigt.
Der Jahresnutzungsgrad gibt an, wie stark eine Heizungsanlage im Jahr ausgelastet ist. Je höher der Jahresnutzungsgrad, um so wirtschaftlicher arbeitet die Anlage. Schlechte Nutzungsgrade können durch falsch eingestellte Regelungstechnik oder überdimensionierte Kesselanlagen enstehen.
Jährliche Endenergiemenge, die zusätzlich zum Energieinhalt des Brennstoffes und der Hilfsenergien für die Anlagentechnik mit Hilfe der für die jeweiligen Energieträger geltenden Primärenergiefaktoren auch die Energiemenge einbezieht, die für die Gewinnung, Umwandlung und Verteilung der jeweils eingesetzten Brennstoffe (vorgelagerte Prozessketten außerhalb des Gebäudes) erforderlich ist.
Der Ausdruck Kältebrücke wird verwendet, um sehr gut wärmeleitende Abschnitte von Bauteilen und Konstruktionen zu beschreiben. Da es sich aber um einen Wärmeabfluss und nicht um einen Kältezufluss handelt, ist es physikalisch exakter, von einer Wärmebrücke zu sprechen.
Bei einem zweischaligen Mauerwerk wurde in der Vergangenheit, je nach Bauzeitperiode eine unterschiedlich starke Luftschicht „eingebaut“. Sie kann zwischen 2 bis 12 cm betragen. Wird diese Luftschicht mit einem Dämmmaterial (Perlite, EPS Perlen, Mineralwollefasern) gefüllt, so spricht man von einer Kerndämmung.
Die Kilowattstunde ist die Maßeinheit der Arbeit und damit eine Energieeinheit. Eine Wattstunde entspricht der Energie, die eine Maschine mit einer Leistung von einem Watt in einer Stunde aufnimmt oder abgibt. In der Heizenergie entspricht:
1 m³ Erdgas ≈ 8 bis 10 kWh (je nach Brennwert des Gases)
1 Liter Heizöl ≈ 10 kWh
1 Liter Flüssiggas ≈ 6 bis 7 kWh
2 kg Pellets ≈ 10 kWh
2,5 kg Brennholz ≈ 10 kWh
Die Form der Energie, in der sie tatsächlich vom Anwender verwendet wird, ist die Nutzenergie. Als Nutzenergieformen kommen Wärme, Licht, mechanische Energie, chemisch gebundene Energie und Signalenergie in Frage.
Die Nutzenergie wird aus der Endenergie beim Anwender umgewandelt.
Für die Heizung bedeutet dies z.B. die Umwandlung des Heizöls (Endenergieform) in Wärme (Nutzenergieform), das Gerät zur Umwandlung ist der Heizkessel. Wie auch schon bei der Umwandlung von der Primärenergie in die Endenergie treten hierbei Verluste auf.
Die Energiekette: Primärenergie – Endenergie – Nutzenergie
Die Perimeterdämmung ist eine druckbeständige und feuchteunempfindliche Dämmung, die auf erdberührte Bauteile aufbracht wird. Z.B. Kelleraußenwände und Bodenplatten.
Ist die Energie in der Form, wie sie in der Natur vorkommt, z.B. Rohöl. Bis zum Verbraucher wird Primärenergie über Endenergie in Nutzenergie umgewandelt. Der Vorgang der Umwandlung (beim Beispiel Rohöl zu Heizöl in der Raffinerie) ist mit Verlusten behaftet, weshalb die Energiemenge, die im Rohstoff enthalten ist, nicht zur Gänze vom Verbraucher genutzt werden kann. Je nach Energieträger sind diese Verluste unterschiedlich hoch.
Die Energiekette: Primärenergie – Endenergie – Nutzenergie
Mit dem Primärenergieaufwand wird die Energie bezeichnet, die notwendig ist, um ein Gebäude auf normale Temperaturen zu beheizen und das notwendige Warmwasser bereit zu stellen. Zusätztlich fließen in den Prmärenergieaufwand der zusätzliche Energieeinsatz zur Bereitstellung dieser Heiz- und Warmwasserenergie (Erschließung, Anlieferung, Lagerung der Energie). Der Primärenergieaufwand von Strom ist wesentlich höher als der von z.B. Erdgas und wird mit dem Primärenergiefaktor angegeben.
Nachfolgend die Primärenergiefaktoren für die nach EnEV festgelegten Energieträger und Brennstoffe:
Brennstoffe | Heizöl EL | 1,1 |
Erdgas | 1,1 | |
Flüssiggas | 1,1 | |
Steinkohle | 1,1 | |
Braunkohle | 1,2 | |
Holz | 0,2 | |
Nah-/Fernwärme aus Kraftwärmekopplung (KWK) | fossiler Brennstoff | 0,7 |
erneuerbarer Brennstoff | 0,0 | |
Nah-/ Fernwärme aus Heizwerken | fossiler Brennstoff | 1,3 |
erneuerbarer Brennstoff | 0,1 | |
Strom | Strommix | 1,8 |
Umweltenergie | Solarenergie und Umweltwärme | 0,0 |
Stand Januar 2016 |
Die durch die transparente Hüllflächen eines Gebäudes (Fenster, Glasfassaden usw.) aufgenommene Wärme der Sonne.
Thermografie ist der Begriff für das bildgebende Verfahren Wärmestrahlung (Infrarotstrahlung) sichtbar zu machen. Es entstehen Farbbilder des aufgenommen Objektes, wo die kalten Bereiche Blau und die warmen Bereiche Rot bis Weiß erscheinen.
Thermografische Aufnahmen für den Gebäudebereich können nur in der kalten Jahreszeit erstellt werden. Es ist ein Temperaturunterschied zwischen der Gebäudeinnentemperatur und der Außentemperatur von mindestens 10 Grad Kelvin erforderlich.
Thermografieaufnahmen sollten nicht nur von der Außenseite des Gebäudes erstellt werden, sondern auch von den Innenwänden. Nur so kann eine verlässliche Aussage zu möglichen Wärmebrücken oder Feuchteschäden getroffen werden. Dazu ist es auch erforderlich, dass die Innenräume aufgeheizt werden. Damit eine Verfälschung durch Sonneneinstrahlung und damit eine Erwärmung der Gebäudeaußenhülle vermieden wird, sollten die Aufnahmen am besten in den frühen Morgenstunden vor Sonnenaufgang erstellt werden.
Thermografieaufnahmen mit einfachen schlecht auflösenden Kameras sind in den meisten Fällen nutzlos. Es sollte mindestens eine Auflösung von 320×240 Pixel und eine Temperaturempfindlichkeit von 0,05 Kelvin oder kleiner vorhanden sein.
Mit hochauflösenden Thermografiekameras kann man neben energetischen Fragestellungen auch im Bereich der Elektrotechnik schwachstellen in Leitungssystemen und Anschlüssen sichtbar machen. Im Bereich der Heizungs- und Sanitärtechnik lassen sich damit Leckagen zerstörungsfrei feststellen oder wo Leizungen in Wänden und Böden verlaufen. Im Baubereich können Strukturen in Wänden, Decken und Dächern dargestellt werden (Beispiel: Fachwerk, das überputzt wurde).
Darunter versteht man die Wärmeverluste, die sich durch die Wärmeleitfähigkeit der Gebäudehülle ergeben. Auch bei sehr gut gedämmten Gebäuden können die Transmissionsverluste nicht verhindert, sondern nur verringert werden.
Die Transmissionsverluste eines Bauteils sind proportional der Fläche und dem U-Wert des Bauteils, sowie der anliegenden Temperaturdifferenz zwischen innen und außen.
Der U-Wert (früher k-Wert) bezeichnet die Wärmemenge die bei einem Grad Temperaturunterschied durch einen Quadratmeter des Bauteils entweicht und wird in Watt pro Quadratmeter und Kelvin (W/(m²K) angegeben. Ein niedriger U-Wert bedeutet, dass weniger Wärme durch ein Bauteil fließt.
Als Wärmebrücken werden örtlich begrenzte Stellen bezeichnet, die im Vergleich zu den angrenzenden Bauteilbereichen eine höhere Wärmestromdichte aufweisen. Daraus ergeben sich zusätzliche Wärmeverluste sowie eine reduzierte Oberflächentemperatur des Bauteils in dem betreffenden Bereich. Wird die Oberflächentemperatur durch eine vorhandene Wärmebrücke abgesenkt, kann es an dieser Stelle bei Unterschreitung der Taupunkttemperatur der Raumluft, zu Kondensatbildung auf der Bauteiloberfläche mit den bekannten Folgeerscheinungen, wie z.B. Schimmelpilzbefall kommen. Typische Wärmebrücken sind z.B. Balkonplatten. Attiken, Betonstützen im Bereich eines Luftgeschosses, Fensteranschlüsse an Laibungen und Gebäudeecken.
Wärmepumpen nutzen die Umgebungswärme der Luft, des Erdreich oder von Wasser und wandeln diese in Heizwärme um. Sie arbeiten nach dem umgekehrten Kühlschrankprinzip mit einem Kältemittel. Es entzieht beim verdampfen der Luft, dem Grundwasser oder dem Erdreich Wärme. Dieser Kältemitteldampf wird dann von einem Verdichter komprimiert und erwärmt sich dadurch. Dadurch wird die aufgenommene Wärmeenergie an den Heizwasser-/Brauchwasserkreislauf abgegeben und das Kältemittel verflüssigt sich.
Der Einsatz von Wärmepumpen, die Erdwärme oder Grundwasserwärme nutzen, unterliegen besonderen Genehmigungsverfahren, wenn der Einsatz in einem Wasserschutzgebiet erfolgt, oder Sondentiefen über 100 m erforderlich sind.
Die Wasserdampfdiffussion ist die Eigenbewegung des Wasserdampfes durch Baustoffe, bzw. Bauteile. Triebkraft sind die unterschiedlichen Wasserdampfdrücke auf beiden Seiten dey Bauteils, bedingt durch unterschiedliche Temperaturen und relative Feuchten. Der in der Luft enthaltene Wasserdampf wandert von der Seite des höheren Druckes zur niedrigeren. Die Wasserdampfdiffusion eines Baustoffes kann z.B. mit dem Glaser-Diagramm grafisch gezeigt werden.
Allg.: Verhältnis der nutzbaren zur eingesetzten Energie.
Herkömmliche Glühbirnen verwandeln etwa 3 – 4 % der eingesetzten Energie in Licht, Photovoltaikanlagen bzw. Solarzellen erreichen derzeit einen Wirkungsgrad von 11 – 17 %, thermische Solaranlagen können zwischen 25 und 40 % der Sonnenstrahlung umwandeln.
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