Baubetreuung

BauberatungBauleitungBaubegleitungQualitätsüberwachung

Wenn Sie planen ein Gebäude zu errichten oder es zu sanieren, kann es sinnvoll sein, einen Fachmann hinzuzuziehen.

Die Baubetreuung kann sich dabei auf unterschiedliche Schwerpunkte beziehen. Es kann eine einfache Beratung über die Art der Maßnahmen sein, oder Vertragsprüfung bei Baumaßnahmen mit Bauträgern.

Möglich ist eine komplette Bauleitung, wo alle Leistungen vom Ingenieurbüro abgedeckt werden. Hier werden dann Partner zugezogen, die Planungsleistungen der Architektur und Statik übernehmen.

Bei Baumaßnahmen, für die Fördermittel beantragt wurden (KfW 153, 151, 152, 430), kann eine Baubegleitung stattfinden, die sich auf bestimmte festgelegte Vorgänge beschränkt.

Im Neubaubereich werden oft Bauträger oder Generalunternehmer mit der Ausführung beauftragt. Hier eine baubegleitende Qualitätsüberwachung sehr hilfreich sein und dazu beitragen das keine oder nur geringe Mängel auftreten.

Im Bereich der Baubetreuung ist es uns besonders wichtig, dass zwischen dem Kunden und uns ein gutes Vertrauensverhältnis besteht. Denn hier arbeiten wir mit Ihnen eng zusammen.

Bauberatung

Die Errichtung oder Sanierung eines Gebäudes beginnt mit den ersten Plannungsgedanken. Daraus entstehen erste Skizzen, Zeichnungen, bis es dann konkret an die Umsetzung mit Architekten, Statiker und Baufirmen oder über Bauträger geht.

Wir beraten Sie bei allen Schritten einer Planung. Ob es eine kleine Umbaumaßnahme ist, oder ein neues Gebäude. Unsere Erfahurng soll Ihnen helfen ein optimales Ergebnis zu erhalten. Bei Bedarf arbeiten wir mit Architekten und Statikern aus dem Hamburger, Reinbeker und Ibbenbürener Raum zusammen. Den Umfang der Beratungsleistung wählen Sie. Er kann sich bis hin zur Bauleitung erstrecken.

Sollten Sie mit einem Bauträger zusammenarbeiten, bieten wir Ihnen an, im Vorfeld die Verträge und die Planung zu beurteilen. Als weiterer Schritt kann eine Qualitätsüberwachung hilfreich und sinnvoll sein. Wir empfehlen grundsätzlich diese Hilfe in Anspruch zu nehmen, egal ob mit uns oder einem Kollegen.

Bauleitung

Möchten Sie eine Sanierung Ihres Gebäudes durchführen, oder bauen Sie ein Haus, wo der Bauträger nur die Gebäudehülle erstellt und Sie selbst für den gesamten Innenausbau und Anlagentechnik verantwortlich sind?

Wenn Sie hier Unterstützung benötigen, dann helfen wir Ihnen von Planungsgesprächen über Firmensuche, Angebotseinholung bis hin zur kompletten Bauleitung.

Den Umfang der Aufgabe an uns bestimmen Sie.

Baubegleitung

Sanieren Sie Ihr Gebäude nach einem der KfW Programme 151, 152 oder 430, kann hier eine Baubegleitung (Programm 431) in Anspruch genommen werden.

Die Anforderungen hierfür sind in den Programmen der KfW beschrieben. Für alle größeren Sanierungsmaßnahmen ist somit dieses Zuschussprogramm 431 interessant und sollte mit dem Energieberater besprochen werden.

Derzeit gibt es einen Zuschuss für die baubegleitende Maßnahme von 50 % der Rechnungssumme des eingetragenen Energieberaters. (Stand Januar 2016. Förderung beginnt bei einer Rechnungssumme von 600 Euro und beträgt 50 % auf die Rechnungssumme. Maximal 4.000 Euro Zuschuss.)

Bei Neubauten für die das Förderprogramm 153 beantragt wird, ist eine vorgegebene Baubetreuung Bestandteil des Förderprogrammes. Diese Betreuung beinhaltet unter anderem die energetische Berechnung, Kontrolle der auszuführenden Angebote auf Übereinstimmung der energetischen Vorgaben, Kontrolle der Luftdichtigkeit (hier ist nicht die Ausführung des Blower-Door Testes gemeint), mindestens eine Baubegehung, Abnahme der Baumaßnahme und Ausstellung des Energieausweises.

Qualitätsüberwachung

Bauen Sie mit einem Bauträger und möchten Sie, dass ein externer Sachverständiger bestimmte Phasen des Neubaus auf die geforderte Qualität überwacht?

Dann sollten Sie einen Sachverständigen mit der Qualitätsüberwachung beauftragen.

Wir führen diese Aufgabe nicht nur nach eng begrenztem Muster aus, sondern wir wollen vor oder während der ausgeführten Phase die Arbeitsqualität begutachten. Das bedeutet, dass wir mindestens 7-mal die Baumaßnahmen zu den bestimmten Bauphasen besichtigen und bei Bedarf auf falsch oder schlecht ausgeführte Arbeiten hinweisen.

Zu den einzelnen Bauphasen gehören nicht nur die Maßnahmen der Gebäudehülle, sondern auch die Gebäudetechnik (Heizung, Sanitär, Lüftung und Elektro).

Wenn die Baumaßnahme beendet ist, nehmen wir mit Ihnen an der Schlussabnahme teil.

Wir können Ihnen auch anbieten, die Baumaßnahme zu einer bestimmten Phase oder nach Beendigung mit einer hochempfindlichen Thermografiekamera zu überwachen.

Sind Sie nicht so sehr mit Baumaßnahmen vertraut, ist es oft sinnvoll, wenn Sie auch schon vor einer Qualitätsüberwachung einen Sachverständigen zu Fragen des Bauvertrages und der Planung und Ausführung in Anspruch nehmen.