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Ingenieurbüro für Gebäudemanagement und Energieberatung

     
 

Förderungen

 

Nichtwohngebäude

Für die Förderung von Nichtwohngebäuden gelten andere Anforderungen als für Wohngebäude. Hier haben die KfW Bank und die Bafa eigene Förderprogramme aufgelegt. Die Beratung sollten nur durch speziell ausgebildete Energieberater ausgeführt werden, die Seitens der Dena und Bafa dafür anerkannt sind.

 

Föderungen/Zuschüsse der Bafa

Die Bafa fördert mit Zuschüssen Energieberatung für KMUs.

 

Kommunen können eine spezielle Förderung für Energieberatungen ihrer Gebäude erhalten.

 

Da die Förderungen immer wieder verändert werden, schauen Sie bitte über diesen Link direkt bei der Bafa nach.

 

Es gibt zudem noch weiter Zuschussprogramme im Bereich Heizen mit eneuerbare Energien, Nutzung von Energiemanagementsystemen, Optimierung von Klima- und Kälteanlagen, Nutzung von Kraft-Wärme-Kopplung und die Nutzung von Querschnittstechnologien (elektrische Motoren und Antriebe, Pumpen, Ventilatoren zur Wärmerückgewinnung in RLT Anlagen und Durckluftanlagen). Für diese Förderprogramme ist kein Energieberater notwendig.

 

Föderungen/Zuschüsse der KfW Bankengruppe

Von der KfW Bank stehen folgende Kredit Förderprogramme zur Verfügung. Programm 276 für Neubau. Programm 277 für Sanierung zu einem Effizienzhaus. Programm 278 für energetische Einzelmaßnahmen am Gebäude. Da die Förderungen immer wieder verändert werden, schauen Sie bitte über diesen Link direkt bei der KfW Bank nach.

Wohngebäude

Für energetische Maßnahmen an Gebäuden können unterschiedliche Förderungen und Zuschüsse von Eigentümern beantragt werden. Welche Förderungen am Ende genau passen oder möglich sind, sollte immer in einem Gespräch zwischen Eigentümer und Energieberater erörtert werden. Bei Förderungen der KfW sind Beratungsgespräche zwingend erforderlich und nur ein zugelassener Energieberater kann die notwendigen Anträge ausfüllen und unterschreiben.

 

Föderungen/Zuschüsse der Bafa

Die Bafa fördert mit Zuschüssen im Wohnungsbau das Heizen mit erneuerbaren Energien. Dazu gehört größere Solarthermieanlagen, Biomasseheizungen und Wärmepumpensystemen. Da die Förderungen immer wieder verändert werden, schauen Sie bitte über diesen Link direkt bei der Bafa nach.

 

Für die Beantragung ist kein Energieberater notwendig.

 

Föderungen/Zuschüsse der KfW Bankengruppe

Von der KfW Bank stehen folgende Kredit Förderprogramme zur Verfügung. Programm 153 für Neubau. Programm 151 für Sanierung zu einem Effizienzhaus. Programm 152 für energetische Einzelmaßnahmen am Gebäude. Programm 167 Umstellung der Heizungsanlage auf erneuerbare Energien. Als Zuschussprogramme gibt es das Programm 430 energetische Einzelmaßnahmen. Für alle oben genannten Programme ist ein zugelassener Energieberater notwendig.

 

Wenn ein Energieberater für die oben genannten Programme eine rechnungssummer von mehr als 600 Euro Brutto in rechnung stellt, dann kann diese Leistung bei entsprechendem Umfang durch das Programm 431 mit einem Zuschuss von 50 % der Rechnungssumme, maximal 4.000 Euro gefördert werden.

 

Zudem gibt es noch die Kreditprogramme 159 Altersgerechter Umbau oder als Zuschuss das Programm 455. Das Kreditprogramm 274 für Photovoltaikanlagen und 275 für Stromspeicher für Photovoltaikanlagen. Für diese porgramm ist kein Energieberater notwendig.

 

Da die Förderungen immer wieder verändert werden, schauen Sie bitte über diesen Link direkt bei der KfW Bank nach.

 

Förderungen/Zuschüsse von Landesbanken

Wenn Sie Förderungen Ihrer zuständigen Landesbank in Anspruch nehmen möchten erkundigen Sie sich bitt direkt bei der Landesbank, ob Förderungen bestehen und welche Bedingungen vorgegeben sind.

 

Weitere Förderungen

Es kann vorkommen, das Hersteller im Zuge neuer Produkte oder Techniken diese auch gezielt fördern. Hier kann man z.B. den Anlagenbauer ansprechen, ob zum Zeitpunkt der Beauftragung so eine Förderung zur Verfügung steht.